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   BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91   

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BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91 (https://dejure.org/1992,10298)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1992 - 9 B 177.91 (https://dejure.org/1992,10298)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 9 B 177.91 (https://dejure.org/1992,10298)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Der Beschwerde ist allerdings einzuräumen, daß zumindest die Feststellung des Berufungsgerichts, die in Flüchtlingslagern lebenden, aus dem Norden des Landes geflüchteten Tamilen müßten dort am Rande des Existenzminimums dahinvegetieren (Urteilsabdruck S. 46), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141) - trotz zahlreicher Ergänzungen gegenüber früheren Entscheidungen - nicht voll "nachvollziehbar" ist, denn die in den Gründen zitierten Quellen und Berichte enthalten hierzu keine Angaben.

    Auch wenn der Beschwerde einzuräumen ist, daß die näheren Umstände der Inhaftierung und die dafür maßgeblichen Gründe noch konkreter hätten dargestellt und belegt werden können, so entspricht die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts insoweit doch im wesentlichen den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Anforderungen an die "Nachvollziehbarkeit" der richterlichen Überzeugungsbildung (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - a.a.O.).

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (BVerwGE 87, 141) und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Die von ihr zunächst erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Frage der Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter Bürgerkriegsverhältnissen vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - ab, ist nicht begründet.

    In diesem Fall ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1991 - BVerwG 9 C 7.91 u.a. - sowie vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (BVerwGE 87, 141) und die diesen Entscheidungen seines Erachtens nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

  • BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Es kann insoweit dahinstehen, ob der beanstandete Fehler der Beweiswürdigung, wie die Beschwerde meint, als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann oder ob die Beweiswürdigung dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. zu dieser in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einheitlich beantworteten Frage die Nachweise im Beschluß vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 -).

    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) sowie in der von der Beschwerde genannten Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht; anderes gilt nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen.

    Der beschließende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - BVerwGE 87, 152 in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß selbst in der Krisensituation eines (Guerilla-)Bürgerkriegs Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung unter asylrechtlichen Gesichtspunkten in keinem Fall den Einsatz brutaler Gewalt gegenüber Personen rechtfertigen, bei denen keine über allgemeine Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Alter und Geschlecht hinausgehenden objektivierbaren Verdachtsmomente bestehen.

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Ist ein Urteil jedoch auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Die aufgeworfene Frage ist auch nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, denn es ergibt sich klar aus dem Wortlaut des § 2 AsylVfG, daß der Asylausschließungsgrund des anderweitigen Schutzes vor Verfolgung in jedem Fall schon dann nicht zur Anwendung kommt, wenn festgestellt ist, daß der Asylsuchende in dem Drittstaat vor Verfolgung objektiv nicht sicher war (siehe zum Merkmal der Verfolgungssicherheit Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Davon abgesehen ist dem Berufungsurteil keine von der Würdigung des Einzelfalles losgelöste, der revisionsgerichtlichen Forderung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung "in abstracto" widersprechende Rechtsauffassung zu entnehmen (vgl. insoweit Beschlüsse vom 26. Juni 1991 - BVerwG 9 B 83.91 - und vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 sowie Weyreuther, "Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte", Rdnr. 109).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Schließlich ist auch die Rüge des Bundesbeauftragten, das Berufungsurteil weiche in der Frage der anderweitigen Verfolgungssicherheit von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (BVerwGE 79, 347) ab, nicht begründet.
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Davon wäre nur dann auszugehen, wenn die Möglichkeit bestände, daß das Berufungsgericht ohne den gerügten Rechtsverstoß zu einer dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1954 - BVerwG 3 C 7.54/3 B 119.54 - BVerwGE 1, 281; Beschluß vom 14. August 1962 - BVerwG 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 [BVerwG 14.08.1962 - V B 83/61]).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
    Der beschließende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - BVerwGE 87, 152 in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß selbst in der Krisensituation eines (Guerilla-)Bürgerkriegs Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung unter asylrechtlichen Gesichtspunkten in keinem Fall den Einsatz brutaler Gewalt gegenüber Personen rechtfertigen, bei denen keine über allgemeine Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Alter und Geschlecht hinausgehenden objektivierbaren Verdachtsmomente bestehen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
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